|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NEXUS-WEBDESIGN KATHRIN HÄHNER
Download AGB's als PDF-Dokument >>
-
ZUSAMMENARBEIT
-
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES
KUNDEN
-
BETEILIGUNG DRITTER
- TERMINE
-
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
- VERGÜTUNG
- RECHTE
-
SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN
-
RÜCKTRITT
- HAFTUNG
-
ABWERBUNGSVERBOT
-
GEHEIMHALTUNG, PRESSEERKLÄRUNG
-
SCHLICHTUNG
-
SONSTIGES
-
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
|
|
1. ZUSAMMENARBEIT |
| 1.1 |
Die Parteien
arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. |
| 1.2 |
Erkennt der
Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen Nexus-Webdesign unverzüglich mitzuteilen. |
|
1.3 |
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie
benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. |
|
1.4 |
Veränderungen
in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor
benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im
Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen. |
|
1.5 |
Die
Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um
gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu
können. |
|
1.6 |
Über den
Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Nexus-Webdesign ein
Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei
gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach
Empfang des Protokolls auszuüben. |
| |
|
2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES
KUNDEN |
 |
| 2.1 |
Der Kunde unterstützt Nexus-Webdesign bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird Nexus-Webdesign hinsichtlich der von
Nexus-Webdesign zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. |
| 2.2 |
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen. |
| 2.3 |
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Nexus-Webdesign im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen,
hat der Kunde diese Nexus-Webdesign umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu
stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in
ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Nexus-Webdesign die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. |
| 2.4 |
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. |
| |
|
3. BETEILIGUNG DRITTER |
| |
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich von Nexus-Webdesign tätig werden, hat der Kunde wie für
Erfüllungsgehilfen einzustehen. Nexus-Webdesign hat es gegenüber dem
Kunden nicht zu vertreten, wenn Nexus-Webdesign aufgrund des Verhaltens
eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem
Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. |
| |
|
4. TERMINE |
| 4.1 |
Termine zur
Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Nexus-Webdesign nur durch den
Ansprechpartner zugesagt werden. |
| 4.2 |
Die
Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine,
durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche
Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu
bezeichnen. |
|
4.3 |
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)
und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden
zuzurechnende Dritte etc.) hat Nexus-Webdesign nicht zu vertreten und
berechtigen Nexus-Webdesign, das Erbringen der betroffenen Leistungen um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Nexus-Webdesign wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen. |
| |
|
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN |
 |
|
5.1 |
Will der Kunde
den vertraglich bestimmten Umfang der von Nexus-Webdesign zu erbringenden
Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber
Nexus-Webdesign äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den
nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und
voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können,
kann Nexus-Webdesign von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. |
|
5.2 |
Nexus-Webdesign prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird.
Erkennt Nexus-Webdesign, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
Nexus-Webdesign dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen
Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der
Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Nexus-Webdesign
die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen
Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann. |
|
5.3 |
Nach Prüfung
des Änderungswunsches wird Nexus-Webdesign dem Kunden die Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die
Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung
des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht
umsetzbar ist. |
|
5.4 |
Die
Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die
Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis
einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die
Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. |
|
5.5 |
Kommt eine
Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem
anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht
einverstanden ist. |
|
5.6 |
Die von dem
Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der
Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
Nexus-Webdesign wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. |
|
5.7 |
Der Kunde hat
den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu
zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der Aufwand wird für
den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze
getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von
Nexus-Webdesign berechnet. |
|
5.8 |
Nexus-Webdesign ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Nexus-Webdesign für
den Kunden zumutbar ist. |
| |
|
6. VERGÜTUNG |
 |
|
6.1 |
Der Kunde
trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Nexus-Webdesign mehr als 50 Km beträgt.
Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen
mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet
wird, kann Nexus-Webdesign eine Handling Free in Höhe von 50,00 € erheben. |
|
6.2 |
Die Vergütung
von Nexus-Webdesign erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich
in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes
sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Nexus-Webdesign, soweit
nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Nexus-Webdesign ist berechtigt,
die den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Vergütungssätze nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Nexus-Webdesign
erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. |
|
6.3 |
Haben die
Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von
Nexus-Webdesign getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach
nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese
Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von
Nexus-Webdesign für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. |
|
6.4 |
Alle
vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer. |
| |
|
7. RECHTE |
|
7.1 |
Nexus-Webdesign gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten
die §§ 69 d und e UrhG. |
|
7.2 |
Eine
weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten. |
|
7.3 |
Bis zur
vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten
Leistungen nur widerruflich gestattet. Nexus-Webdesign kann den Einsatz
solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug
befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. |
| |
|
8. SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN |
 |
|
8.1 |
Nexus-Webdesign stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Nexus-Webdesign unverzüglich über die
geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt
der Freistellungsanspruch. |
|
8.2 |
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Nexus-Webdesign -
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl
und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter
Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. |
| |
|
9. RÜCKTRITT |
| |
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Nexus-Webdesign
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. |
| |
|
10. HAFTUNG |
|
10.1 |
Nexus-Webdesign haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet Nexus-Webdesign nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
|
10.2 |
Die Haftung
ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung
typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung
begrenzt auf EURO (Anmerkung: hier ist ein von der Agentur festzulegender
Betrag –bspw. die vereinbarte Vergütung- einzusetzen). |
|
10.3 |
Für den
Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Nexus-Webdesign insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren
gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. |
|
10.4 |
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von Nexus-Webdesign. |
| |
|
11. ABWERBUNGSVERBOT |
 |
| |
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von Nexus-Webdesign abzuwerben oder ohne Zustimmung von Nexus-Webdesign
anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet
sich der Kunde, eine von Nexus-Webdesign der Höhe nach festzusetzende und
im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu
zahlen. |
| |
|
12. GEHEIMHALTUNG,
PRESSEERKLÄRUNG |
|
12.1 |
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern
sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. |
|
12.2 |
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über
den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen
Erkenntnisse zu wahren. |
|
12.3 |
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus. |
|
12.4 |
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann. |
|
12.5 |
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf
die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per E-Mail - zulässig. |
| |
|
13. SCHLICHTUNG |
 |
|
13.1 |
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch
eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. |
|
13.2 |
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den
ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei
zuvor schriftlich mitgeteilt hat. |
|
13.3 |
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die
Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in
40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach
dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig
zu bereinigen. |
|
13.4 |
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien
wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung. |
|
13.5 |
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. |
| |
|
14. SONSTIGES |
|
14.1 |
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht
unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon
unberührt. |
|
14.2 |
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. |
|
14.3 |
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. |
|
14.4 |
Nexus-Webdesign darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Nexus-Webdesign darf ferner die
erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder
auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen. |
| |
|
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
 |
|
15.1 |
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen
zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per e-mail erfolgen. |
|
15.2 |
Sollten
einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. |
|
15.3 |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. |
|
15.4 |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. |
|
15.5 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Nexus-Webdesign. |
|